Aktuelles - wird ständig gepflegt

Ich bin für Sie erreichbar!


Diese aktuellen Nachrichten sind sorgfältig recherchiert - es können sich aber Fehlinformationen eingeschlichen haben - ich kann deshalb für die Angaben hier keine Gewähr übernehmen - gern besprechen ich deshalb mit Ihnen Ihre Kritik oder Anregung.

Bei weiteren Informationen oder ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte mit mir ein Beratungsgespräch.

Rufen Sie mich bitte deshalb jederzeit auf mein Handy an: 0171 - 2 646 594 - vielen Dank.

==================================================================================
Marktanreizprogramm der BAFA zur Nutzung erneuerbarer Energien Heizungsanlagen:

www.bafa.de

==================================================================================

Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz
==================================================================================
Ein wesentlicher Bestandteil des Klimapakets ist das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Es schreibt künftig bei der Wärmeversorgung von Neubauten die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vor.
Vorgeschrieben werden mindestens 15% des Wärmebedarfs durch solarthermische Anlagen. Bei Nutzung von Solarthermie kann die Vorgabe jedoch pauschal erfüllt werden.
Bei EFH/ZFH sind das mind. 0,4 m⊃2; Kollektorfläche je m⊃2; Nutzfläche und bei größeren Wohnhäusern mind. 0,3 m⊃2;.

Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- mind. 50% des Wärmebedarfs durch
- feste Biomasse ( z.B. Pelletheizung )
- flüssige Biomasse ( Bioöl im Brennwertkessel )
- Umweltwärme ( Wärmepumpe )
- sowie 30% des Wärmebedarfs durch Biogas mit Kraft-Wärme-Kupplung.

Durch die Kombination verschiedener Technologien ist die Erfüllung ebenfalls möglich.
==================================================================================

KfW - Förderung - bessere Förderung für Einzelmaßnahmen
==================================================================================
Die KfW-Förderbank hat Ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum Jahrreswechsel ausgeweitet.
Im Rahmen der ÖKO-Plus-Variante des Programms " Wohnraum Modernisieren " werden seit Januar auch Einzelbaumaßnahmen, beispielweise die Erneuerung von Fenstern oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem mit zinsgünstigen Krediten gefördert.
Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmen ( Maßnahmepakete ) ausschließlich im Rahmen des Programms " CO2-Gebäudesanierung " möglich.
Daneben können ab Januar 2009 Besitzern von EFH/ZFH und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Wer z.B.:
- seine Wohnhaus dämmt - Wärem-Dämm-Verbund-System,
- die Fenster erneuert,
- die alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauscht
- oder eine kontrollierte Wohnungslüftung nachrüstet,
- Wärmedämmung des Daches,
- Wäremdämmung der obersten Geschossdecke
- Kellerdecke unterseitig zum kalten Keller,
- von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume,
- Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen,

kann einen Zuschuss von 5% der Investitionssumme, maximal 2.500 € erhalten. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300,00 € ( Einzelmaßnahmen, die durch Zulagen oder Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln Dritter gefördert werden, können nicht bezuschusst werden. )
Gleichzeitig wurde der Zuschuss für festgelegte Maßnahmepakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5% der Investitionssumme, max. 3.750 €, erhöht.

Weitere Bedingungen und die neuesten Informationen bitte immer prüfen: www.kfw-zuschuss.de

==================================================================================
Photovoltaik - die Stromkostenbremse auf Ihrem Dach

Solarstrom im Haus selbst nutzen - Stromkosten steigen regelmäßig - Ihre Sonnenstromkosten bleiben konstant und damit profitieren Sie.

Ergo - da der Haushaltsstrom wohl unweigerlich in den nächsten Jahren steigen wird, werden Sie immer günstiger durch den Vorteil des Selbstverbrauchs sein.

Schon heute gibt es Stromspeicher, die Ihnen auch über Nacht und länger Sonnenstrom zum Verbrauch bereitstellen.

Planen Sie den Kauf eines Elektroautos? - spätestens dann soltten Sie auch Ihr eigenes Strrom-Kraftwerk auf dem Dach haben.

==================================================================================
Aktuelles von der KfW - Änderungen zum 1. April 2011

"Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung" (Programm-Nr. 157)

* Künftig können alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert werden. Damit bietet dieses Programm für alle gemeinnützigen Organisationsformen günstige Finanzierungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Kultureinrichtungen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen und Vereinsgebäuden, sofern sie in den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung eingeschlossen sind.
Neben der bisher bestehenden Fördermöglichkeit einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 wird künftig das KfW-Effizienzhaus 85 angeboten. Das Darlehen beträgt dann max. 600.- EUR pro m⊃2; Nettogrundfläche.
Von einem Sachverständigen empfohlene Einzelmaßnahmen werden mit 50,- EUR pro m⊃2; Nettogrundfläche gefördert. Die Inanspruchnahme von Maßnahmenpaketen entfällt zum 01.04.2011. Gleichzeitig werden die Anforderungen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen an die technische Entwicklung angepasst.

"Energieeffizient Sanieren - Kommunen" (Programm-Nr. 218)

* Für dieses Programm gelten die gleichen Anpassungen wie an das Programm "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung". Antragsberechtigt sind hier kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW Berlin.

Neues KfW-Förderprogramm "KfW-Investitionskredit Kommunen Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" (Programm-Nr. 215)

* Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung durch kommunale Unternehmen werden bisher im Programm 148 (Kommunal Investieren) finanziert. Ab dem 01.04.2011 steht für diese Maßnahmen ein eigenes Förderprogramm zur Verfügung. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe.
Der Investitionskredit ermöglicht die Finanzierung in die nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung. Dazu zählen Straßenbeleuchtung, Beleuchtung von Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen Freiflächen, Beleuchtung von Parkhäusern oder Tiefgaragen, Lichtsignalanlagen sowie die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Maßnahmen können auf Empfehlung eines Sachverständigen der Ersatz, die Nachrüstung oder der Neubau von Anlagen sein. Finanziert werden 100 % der Investitionskosten mit einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren.

* Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund oder Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften werden im KfW-Programm 216 gefördert. Hier ist die max. Investitionssumme auf 25 Mio. EUR begrenzt.

KfW Programm "Erneuerbare Energien" (Programm-Nr. 270, 271, 281)

*
Im Zuge der weiteren Vereinheitlichung des Finanzierungsangebotes der KfW wird die Auszahlungsquote von bisher 96% auf 100% angehoben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt.